Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Little-Party-Rent® – Stand: Juli 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge zwischen Little-Party-Rent®, Inhaber Jörg Schwarz, Am Pulverschoppen 11, 59071 Hamm, Betriebsstätte / Abholort Lehmkamp 20, 59399 Olfen-Vinnum, und dem jeweiligen Mieter über die Vermietung von Party-, Veranstaltungs- und Cateringzubehör.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Anfragen des Mieters sind zunächst unverbindlich. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot von Little-Party-Rent® annimmt und die Buchung durch Little-Party-Rent® bestätigt wird. Die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung aufgeführten Mietgegenstände und Mietzeiten sind maßgeblich.
3. Mietdauer
Die vereinbarte Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Mietgegenstände zu den vereinbarten Zeiten abzuholen beziehungsweise zurückzugeben.
4. Mietpreise und Kleinunternehmerregelung
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Little-Party-Rent® nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
5. Kaution
Die vereinbarte Kaution muss vor Abholung beziehungsweise Lieferung der Mietgegenstände in bar oder per Überweisung vollständig bezahlt sein. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Kaution in bar verlangt werden. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe wird die Kaution – vorbehaltlich berechtigter Gegenansprüche – zurückerstattet beziehungsweise verrechnet.
6. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Rückgabe beziehungsweise Rücklieferung der Mietgegenstände fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung kann nach Vereinbarung bar oder mit einer angebotenen Kartenzahlungsmöglichkeit erfolgen.
7. Selbstabholung, Lieferung und Rückholung
Die Mietgegenstände können am vereinbarten Abholort übernommen werden. Eine Lieferung und Rückholung kann nach Vereinbarung gegen Aufpreis erfolgen. Lieferkosten richten sich nach Entfernung, Umfang und Aufwand und werden möglichst bereits im Angebot ausgewiesen.
8. Übergabe und Prüfung
Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand, soweit keine Abweichungen dokumentiert wurden.
9. Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind einzuhalten. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung von Little-Party-Rent® nicht gestattet. Der Mieter hat die Mietgegenstände vor Diebstahl, Witterungsschäden, unsachgemäßer Nutzung und sonstigen Beschädigungen zu schützen.
10. Verlust und Beschädigung
Der Mieter haftet im gesetzlichen Umfang für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der Mietgegenstände, soweit diese während seiner Obhutszeit verursacht wurden. Schäden oder Verluste sind unverzüglich mitzuteilen. Erforderliche Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzkosten können mit der Kaution verrechnet werden; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11. Reinigung und Rückgabe
Die Mietgegenstände sind vollständig, grob gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden, soweit eine normale vertragsgemäße Abnutzung nicht entgegensteht. Bei übermäßiger Verschmutzung können angemessene Reinigungskosten berechnet werden.
12. Verspätete Rückgabe
Bei einer nicht vereinbarten verspäteten Rückgabe können zusätzliche Miet- und Ausfallkosten berechnet werden, wenn die Mietgegenstände dadurch nicht anderweitig eingesetzt werden können.
13. Stornierung
Eine Stornierung ist Little-Party-Rent® möglichst frühzeitig in Textform mitzuteilen. Ob und in welcher Höhe Stornierungskosten anfallen, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung, bereits erbrachten Leistungen sowie dem konkret entstandenen Ausfall und den gesetzlichen Vorschriften.
14. Nichtverfügbarkeit und höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines von Little-Party-Rent® nicht zu vertretenden Umstands nicht erbracht werden, wird der Mieter unverzüglich informiert. Bereits für die nicht erbrachte Leistung gezahlte Beträge werden erstattet; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Haftung
Little-Party-Rent® haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus einer unsachgemäßen oder zweckwidrigen Nutzung der Mietgegenstände durch den Mieter ist ausgeschlossen, soweit Little-Party-Rent® diese Schäden nicht zu vertreten hat.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
